1. Die außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO im Ergebnishaushalt 2012 für die bis zum 31.12.2011 erwirtschafteten Zinsen für Vorgänge gesetzliche Vertretung in Höhe von 1.886.017,51 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle 1098600000 "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt".
2. Der vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 angefallene Zinsbetrag wird in 2012 im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig ertragsmindernd verbucht. Die Zinsberechnung erfolgt stichtagsbezogen zum 31.12.2012.
3. Die Bestände des Verwahrkontos zuzüglich der bis zur Buchung auf den gesonderten Konten aufgelaufenen Zinsbeträge werden aus der Vermögensrechnung der Stadt Leipzig
(Bilanz) ausgebucht. Die überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im Finanzhaushalt 2012 wird bestätigt. |