1. Die Ratsversammlung beschließt für die städtischen Museen den freien Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr.
2. Die Entgeltordnungen der Museen werden in den betreffenden Passagen angepasst (ANLAGE 2).
3. Die Regelung tritt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.
4. Die Beschlüsse der Ratsversammlung RBV-107/09; RBV-106/09; RBV-108/09 und RBV-460/10 werden geändert. |