1. Die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung-IFS) wird in der Fassung der Anlage beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Mitte des Jahres 2014 einen Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung vorzulegen. |