Der Beschlussvorschlag wird um die Punkte 5 und 6 ergänzt.
5. Die Stadtverwaltung informiert die in den Sammelunterkünften Torgauer Straße 290 und
Liliensteinstraße 15a lebenden Flüchtlinge in geeigneter Form über die neuen Standorte und den
Grundgedanken des Konzeptes “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in
Leipzig“.Die Information erfolgt mündlich und schriftlich in den erforderlichen Sprachen.
6. Die Menschen, die in die unter Punkt 1 benannten Unterkünfte umziehen werden, werden bei der
Auswahl des jeweiligen Wohnortes und der Mitbewohner beteiligt. |