Im Handlungsfeld 4 „Sozialräumliche Integration“ wird in der Situationsanalyse (s. 4.1) ein
Absatz, in dem Aussagen zur Wohnsituation von Asylsuchenden in Leipzig gemacht werden,
eingefügt:
Etwa die Hälfte der in Leipzig lebenden AsylbewerberInnen und Geduldeten wohnt in bisher zwei
Sammelunterkünften in der Liliensteinstraße 15 a und der Torgauer Str. 290. Insbesondere das
Heim in der Torgauer Straße bedeutet für die dort lebenden Menschen unwürdige
Lebensbedingungen, Isolation von der Stadtgesellschaft und Verzicht auf Privatsphäre.
Mit dem am 18.7.2012 vom Stadtrat beschlossenen Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ wurde eine Neuorientierung bei der Unterbringung von
Asylsuchenden beschlossen. Demnach soll ein großer Teil von ihnen perspektivisch in
kleinteiligen Unterkünften in verschiedenen Stadtvierteln wohnen. Dies verspricht eine
menschenwürdigere Wohnsituation und die Chance zur besseren Integration in die
Stadtgesellschaft. Parallel schöpft die Stadt Leipzig ihre durch Bundes- und
Landesgesetzgebung begrenzten Möglichkeiten aus, möglichst vielen AsylbewerberInnen und
Geduldeten das Wohnen in eigenen Wohnungen zu ermöglichen („Dezentrale Unterbringung“) .
Im Handlungsfeld 4 „Sozialräumliche Integration“ wird eine neue Maßnahme (23) eingefügt:
(23) Die Stadtverwaltung bekennt sich dazu, dass AsylbewerberInnen und Geduldete
menschenwürdig wohnen können. Sie verfolgt die transparente und zügige Umsetzung des
Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig” und
schöpft ihre Möglichkeiten für die Maximierung der dezentralen Unterbringung aus.
V: Sozialamt |