Es bedarf einer eindeutigen Prioritätensetzung zwischen konsumtiven und investiven
Ausgaben im städtischen Haushalt, damit wir nicht anhaltend von der Substanz leben.
Eine Regelung im Rahmen der Hauptsatzung ist ein geeignetes Mittel, einem dauerhaften
Substanzverzehr entgegenzuwirken. Der Stadtrat hat bereits für den Haushaltsvollzug
2011 einen ähnlichen Beschluss gefasst. Dieser sollte verstetigt werden. |