§5 (4) der Neufassung vom 04.09.2012 wird wie folgt geändert:
(4) Der Antrag ist beim Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig zu stellen, der den Antrag an
die zuständige Stelle weiterleitet. Zuständige Stelle ist die Dienststelle der Stadt, bei der die
begehrten Informationen vorhanden sind. §4 Abs. 2 bleibt unberührt. |