Änderungs-/Ergänzungs-Antrag
Antrags-Nr.:
DSV/
1985
/
12
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Datum:
09/13/2012
Einreicher:
FDP
Beschlussfassung in:
öffentlicher Sitzung
Status:
Beschlussantrag
Betrifft:
Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig
Änderungsvorschlag
In §14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird Satz 1 wie folgt geändert:
Für Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung
können
Kosten (Gebühren und Auslagen) nach
den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig
erhoben
werden
.
Beschlussvorschlag/Begründung des Änderungs-/Ergänzungs-Antrages
Bislang besteht ein Zwang zur Kostenerhebung. Dies sollte in eine Kann-Vorschrift geändert
werden, so dass nicht zwingend Kosten erhoben werden müssen. Siehe auch Ergänzungsantrag
2.
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